FAQ - Häufige Fragen
Fallen nach dem Erwerb einer CD oder einer apply sound.area noch weitere Gebühren an?
Nein, mit dem Ewerb von Soundmaterial bei APPLY erhalten Sie die vollständigen Nutzungsrechte, das Soundmaterial im Rahmen unserer Lizenzbedingungen zu verwenden. Es fallen keine weiteren Gebühren an.
Warum 'gemafrei'?
Für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik werden in Deutschland von der GEMA Gebühren erhoben. In vielen Fällen ist dies nicht im Sinne des Veröffentlichers (z.B. würden bei einer Telefonwarteschleife enorme Kosten entstehen).
Achtung: 'lizenzfrei' ist nicht immer 'gemafrei'!
Viele Hersteller liefern ihre lizenzfreie Musik nur mit einer 'Synchronisationslizenz'. Nicht abgedeckt von dieser Lizenz sind Veröffentlichungsgebühren, wie sie in Deutschland von der GEMA erhoben werden. Soundmaterial von APPLY ist dagegen grundsätzlich zu 100% gemafrei, da die für APPLY produzierenden Musiker nicht Mitglied der GEMA sind.
Darf ich die Stücke bearbeiten?
Sobald Sie die Nutzungsrechte erworben haben, dürfen Sie das Soundmaterial frei bearbeiten und modifizieren, so wie Sie es möchten.
Gibt es irgendeine Einschränkungen in der Nutzung des Soundmaterials?
Ja, Sie dürfen das Soundmaterial selbst nicht im Sinne eines Tonarchives oder einer Sendeanstalt vermarkten. Solange Sie es im Rahmen Ihrer Produktion einsetzen und nicht als ein 'Stand Alone'-Produkt veröffentlichen, können Sie damit machen, was sie wollen.
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